Rechnungen, Storno und Nummernkreis
Warum ausgestellte Rechnungen nicht mehr geändert werden können – und wie Sie richtig korrigieren.
Aktualisiert am 23.10.2026
Entwurf → ausgestellt
- Solange eine Rechnung Entwurf ist, können Sie alles ändern oder sie löschen.
- Mit Ausstellen bekommt sie ihre fortlaufende Rechnungsnummer, und das PDF wird unveränderbar gespeichert.
- Ab dann ist sie gesperrt: Nach österreichischem Recht (§ 131 BAO) dürfen ausgestellte Rechnungen nicht mehr verändert oder gelöscht werden.
Fehler in einer ausgestellten Rechnung?
- Rechnung öffnen → Stornieren. Es entsteht eine Stornorechnung (Gutschrift) mit eigener Nummer und Bezug auf das Original.
- Neue, richtige Rechnung erstellen und ausstellen.
Nummernkreis
Jede Werkstatt hat ihren eigenen, lückenlos fortlaufenden Nummernkreis je Jahr. Entwürfe bekommen noch keine Nummer – so entstehen keine Lücken.
Pflichtangaben
Beim Ausstellen prüft das System die Pflichtangaben nach § 11 UStG (u. a. Leistungsdatum, Anschrift, UID; ab 10.000 € brutto auch die UID des Empfängers) und weist auf Fehlendes hin.
Aufbewahrung
Rechnungen und Belege werden 7 Jahre unverändert aufbewahrt (§ 132 BAO) und sind jederzeit als PDF abrufbar. Für Steuerberater und Betriebsprüfung gibt es einen Export (Rechnungen, Zahlungen, Stornos).
Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrem Steuerberater.