Kassa und Registrierkassenpflicht

Was bei Barzahlungen zu beachten ist.

Aktualisiert am 23.10.2026

In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz, wenn davon mehr als 7.500 € bar eingenommen werden. Als Barzahlung zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen sowie Gutscheine.

Stand in werkstattsystem.at

Die Kassa in werkstattsystem.at ist derzeit noch nicht RKSV-konform (zertifizierte Signatureinheit in Vorbereitung). Erfassen Sie Barzahlungen bis dahin über Ihre zertifizierte Registrierkasse und verbuchen Sie sie in werkstattsystem.at nur als „Zahlung erhalten“.

Was eine RKSV-Kasse braucht (zur Info)

  • Signaturerstellungseinheit (Karte oder Cloud-Signatur), in FinanzOnline gemeldet
  • signierte, verkettete Belege mit QR-Code
  • Start-, Monats- und Jahresbeleg (Jahresbeleg prüfen bis 15. Februar)
  • Datenerfassungsprotokoll (DEP)
Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung.

Häufige Fragen dazu

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