Kassa und Registrierkassenpflicht
Was bei Barzahlungen zu beachten ist.
Aktualisiert am 23.10.2026
In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz, wenn davon mehr als 7.500 € bar eingenommen werden. Als Barzahlung zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen sowie Gutscheine.
Stand in werkstattsystem.at
Die Kassa in werkstattsystem.at ist derzeit noch nicht RKSV-konform (zertifizierte Signatureinheit in Vorbereitung). Erfassen Sie Barzahlungen bis dahin über Ihre zertifizierte Registrierkasse und verbuchen Sie sie in werkstattsystem.at nur als „Zahlung erhalten“.
Was eine RKSV-Kasse braucht (zur Info)
- Signaturerstellungseinheit (Karte oder Cloud-Signatur), in FinanzOnline gemeldet
- signierte, verkettete Belege mit QR-Code
- Start-, Monats- und Jahresbeleg (Jahresbeleg prüfen bis 15. Februar)
- Datenerfassungsprotokoll (DEP)
Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung.