§57a-Begutachtung im Auftrag

Vom Pickerl-Termin über Abgastest und Mängel bis zur EBV – der komplette Ablauf.

Aktualisiert am 23.10.2026

Ablauf

  1. Termin/Auftrag mit §57a anlegen (passende Bühne wird vorgeschlagen).
  2. Im Auftrag den Bereich §57a öffnen: km-Stand, Bremswerte, Bremsflüssigkeit, Mängel.
  3. Abgastest am AVL-Abgastester durchführen (Anbindung) → „Abgaswerte laden“. Die Prüfbescheinigung wird automatisch beim Auftrag abgelegt.
  4. „An EBV übertragen“ (EBV-Erweiterung) – der Prüfer speichert das Gutachten in der EBV selbst.
  5. Bestätigen „In EBV gespeichert“ – das Protokoll ist ab dann gesperrt und nachvollziehbar.

Mängel richtig erfassen

  • Kurz und eindeutig formulieren: „Kennzeichenleuchte links ohne Funktion“, „Achsmanschette außen links rissig“.
  • Seite (links/rechts) und Achse (vorne/hinten) immer angeben.
  • Behobene Mängel als „behoben“ kennzeichnen.

Der Assistent ordnet jeden Mangel der passenden EBV-Prüfposition zu und korrigiert eindeutige Tippfehler vor dem Übertragen.

Fällige Pickerl

„Welche Pickerl sind im nächsten Monat fällig?“ – der Assistent listet die Fahrzeuge mit Kunde und Telefonnummer und kann Erinnerungen vorbereiten.

Häufige Fragen dazu

Noch Fragen? Öffnen Sie den KI-Assistenten unten rechts oder sehen Sie in die FAQ.