§57a-Begutachtung im Auftrag
Vom Pickerl-Termin über Abgastest und Mängel bis zur EBV – der komplette Ablauf.
Aktualisiert am 23.10.2026
Ablauf
- Termin/Auftrag mit §57a anlegen (passende Bühne wird vorgeschlagen).
- Im Auftrag den Bereich §57a öffnen: km-Stand, Bremswerte, Bremsflüssigkeit, Mängel.
- Abgastest am AVL-Abgastester durchführen (Anbindung) → „Abgaswerte laden“. Die Prüfbescheinigung wird automatisch beim Auftrag abgelegt.
- „An EBV übertragen“ (EBV-Erweiterung) – der Prüfer speichert das Gutachten in der EBV selbst.
- Bestätigen „In EBV gespeichert“ – das Protokoll ist ab dann gesperrt und nachvollziehbar.
Mängel richtig erfassen
- Kurz und eindeutig formulieren: „Kennzeichenleuchte links ohne Funktion“, „Achsmanschette außen links rissig“.
- Seite (links/rechts) und Achse (vorne/hinten) immer angeben.
- Behobene Mängel als „behoben“ kennzeichnen.
Der Assistent ordnet jeden Mangel der passenden EBV-Prüfposition zu und korrigiert eindeutige Tippfehler vor dem Übertragen.
Fällige Pickerl
„Welche Pickerl sind im nächsten Monat fällig?“ – der Assistent listet die Fahrzeuge mit Kunde und Telefonnummer und kann Erinnerungen vorbereiten.