EBV-Erweiterung: §57a-Daten übertragen
Begutachtungsdaten aus dem Auftrag in die EBV vorausfüllen – gespeichert wird nur vom Prüfer.
Aktualisiert am 23.10.2026
Die EBV-Erweiterung für Chrome oder Edge überträgt die im §57a-Auftrag erfassten Daten in die Web-Begutachtung (EBV). Das spart das doppelte Eintippen und verhindert Tippfehler.
Einrichtung (einmalig, nur Admin)
- Im Chat: „EBV-Erweiterung installieren“.
- Den Download-Knopf am Begutachtungs-PC öffnen und das Installationsprogramm ausführen (Windows oder Mac). Es ist bereits gekoppelt – kein Code nötig.
- Browser neu starten. Das Symbol der Erweiterung erscheint oben rechts.
Übertragung
- Im §57a-Auftrag alle Daten erfassen (km-Stand, Mängel, Bremswerte, Bremsflüssigkeit, Abgastest).
- „An EBV übertragen“ klicken.
- Vorher prüft der Assistent:
- Sind FIN und Erstzulassung vorhanden? Fehlt etwas, fragt er nach.
- Rechtschreibung der Mängeltexte – eindeutige Tippfehler korrigiert er, bei Unklarem fragt er nach.
- Jeder Mangel wird der richtigen EBV-Prüfposition zugeordnet (unsichere Zuordnungen sind mit „?“ markiert).
- In der geöffneten EBV füllt die Erweiterung aus: Neues Gutachten → FIN + EZ → Zulassungsdatenbank → km und Auftrag, danach Mängel und Messwerte.
- Der Prüfer kontrolliert alles und speichert bzw. schließt das Gutachten selbst ab.
- Zum Schluss auf der Karte bestätigen „In EBV gespeichert“ – das §57a-Protokoll im Auftrag wird damit gesperrt.
Die Erweiterung bearbeitet oder löscht niemals bestehende Gutachten und speichert oder schließt kein Gutachten ab. Diese Schritte bleiben immer beim Prüfer.
Probleme?
- „Erweiterung nicht verbunden“: Browser neu starten, in der EBV angemeldet sein.
- Daten wurden nach dem Übertragen im Auftrag geändert: erneut „An EBV übertragen“ klicken – die alte Übertragung ist dann ungültig.